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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusätzliche Informationen:

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich an Personen im Rentenalter sowie an dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Die Abgabe von Unterlagen ist ohne Termin jederzeit über den Briefkasten des Rathauses oder während der Öffnungszeiten bei der Information in der 2. Etage in Zimmer 220 möglich.

Ihr Anliegen ist (noch) nicht dabei oder Sie haben Fragen?
Setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung. Eine Auflistung der Ansprechpersonen finden Sie hier: https://www.lingen.de/soziales


Sie können insgesamt maximal 3 Anliegen auswählen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - Laufender Leistungsbezug