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Asylbewerberleistungen / Hilfe zum Lebensunterhalt
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Asylbewerberleistungen / Hilfe zum Lebensunterhalt - Zusätzliche Informationen:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richten sich an Asylsuchende und geduldete Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich an Personen, ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können und keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben (z. B. vorübergehend Erwerbsgeminderte).

Die Abgabe von Unterlagen ist ohne Termin bei der Information im Neuen Rathaus, 2. Etage in Zimmer 220, zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.

Ihr Anliegen ist (noch) nicht dabei oder Sie haben Fragen?
Setzen Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung. Eine Auflistung der Ansprechpersonen finden Sie hier: https://www.lingen.de/soziales


Sie können insgesamt maximal 3 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Asylbewerberleistungen

Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)