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Ausländerbehörde - Zusätzliche Informationen:

Für die Neuanmeldung in Lingen ist kein Termin erforderlich. Sie können jederzeit zu den Öffnungszeiten in der Ausländerbehörde vorsprechen.

Die Abgabe und die Abholung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen sind ohne Termin montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 9:30 Uhr direkt beim jeweils zuständigen Sachbearbeiter möglich.

Ihr Anliegen ist (noch) nicht dabei oder Sie haben Fragen?
Setzen Sie sich per E-Mail unter auslaenderbehoerde@lingen.de mit uns in Verbindung.

Für die Abgabe einer Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB) ist keine Vorsprache erforderlich. Die EzB, die postalisch oder per Mail bei der Ausländerbehörde einzureichen ist, finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf


Sie können insgesamt maximal 9 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Humanitäres Aufenthaltsrecht/Asyl

(§§ 22 - 23a und 25 - 26 sowie 104c Aufenthaltsgesetz; Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung)

Allgemeines Aufenthaltsrecht

(sonstige Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen (Familiennachzug) )

Geflüchtete aus der Ukraine

(insbesondere § 24 Aufenthaltsgesetz)

Verpflichtungserklärungen / Besuchereinladungen

EU-Angelegenheiten